Arbeitgeberzuschuss zu einem ÖPNV-Abo-Ticket bei der Regionalleitstelle Osnabrück kAöR
Leistungsbeschreibung
Zur Stärkung der Mobilitätswende sowie aus Klimaschutzaspekten ermöglicht die Regionalleitstelle Osnabrück kAöR ihren Mitarbeitenden einen Arbeitgeberzuschuss zu privat erworbenen ÖPNV-Abo-Tickets (z.B. Deutschland-Ticket) von bis zu 20 EUR monatlich. Ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss besteht nicht. Die Voraussetzungen, nach denen der Zuschuss möglich ist, die zuschussberechtigten Mitarbeitendengruppen sowie weitere wichtige Informationen rund um den Arbeitgeberzuschuss finden Sie hier: ÖPNV-Abo-Ticket - Personal - Intranet (lkos.de)
Die Ermöglichung des Arbeitgeberzuschusses über diesen Weg zum rechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt ab Juni 2023 erfolgt im Rahmen der ersten Umsetzungsstufe hin zu einem Jobticket-Angebot für Mitarbeitende der Regionalleitstelle Osnabrück kAöR, an dessen Einführung aktuell gearbeitet wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Da die Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses im Rahmen der ersten Umsetzungsstufe über die monatliche Entgeltzahlung abgewickelt und auch in Ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden muss, gelten nachfolgende Antragsfristen:
Der Zuschuss sollte grundsätzlich bis zum 5. eines Monats für ein Ticket des laufenden Monats beantragt werden (Beispiel: Antrag bis zum 05.11. für ein Ticket des Monats November).
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Optimalfall mit der Gehaltszahlung des laufenden Monats (im o.g. Beispiel also mit der Gehaltszahlung für den November).
Es kann dabei auch zu Verzögerungen bei der Auszahlung in der Rechnungsstelle kommen. Welche bedeuten, dass der Arbeitgeberzuschuss erst im darauffolgenden Monat mit der Entgeltabrechnung überwiesen wird.
Aus unterschiedlichen Gründen kann es vorkommen, dass die zuvor benannte Antragsfrist nicht eingehalten werden kann (z.B. Ticket erst nach dem 5. eines Monats erworben, Urlaub, Krankheit, usw.). In diesen Fällen können die Anträge auch noch bis zum 5. des darauffolgenden Monats eingereicht werden (Beispiel: Antrag bis zum 05.12. für ein Ticket des Monats November). Die Auszahlung des Zuschusses verschiebt sich dann um einen Monat.