BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis gem. § 27 Abs. 4 WaffG (personenbezogen)

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme vom Mindestalter des § 27 Abs. 3 Satz 1 WaffG bewilligen:

Für unter 12-Jährige:  Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2).

Für unter 14-Jährige: Schießen in Schießstätten mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6mm lfb (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.

Die Ausnahmegenehmigung soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht wird.

Die erforderlichen Unterlagen können Sie bequem per Post einreichen.

Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich in unseren Briefkasten mit Datumsregistrierung einwerfen.

Bitte notieren Sie den Absender auf dem Briefumschlag.

Ihr Antrag wird dahingehend überprüft, ob die genannten Voraussetzungen erfüllet werden.

Sofern keine Unstimmigkeiten vorliegen, wird die beantragte Erlaubnis erteilt und an Sie postalisch übersendet.

Sofern Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen unter 0541-501-1177 sowie waffenbehoerde@lkos.de zu unseren Servicezeiten gerne zur Verfügung!

  • Die sorgeberechtigten Personen erteilen Ihr Einverständnis,
  • Das Schießen findet unter Obhut einer sachkundigen Aufsichtsperson statt, die für die Kinder- und Jugendarbeit geeignet ist,
  • Die schießsportliche Begabung wird durch den Verein bescheinigt,
  • Das Kind ist geistig und körperlich entsprechend geeignet, was durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.

  • Ausgefüllter und unterschriebener Vordruck „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis gem. § 27 Abs. 4 WaffG“),
  • Bescheinigung des Vereins über die schießsportliche Begabung des Kindes,
  • Ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung des Kindes für den Umgang mit den o.g. Waffen.

Die Kosten ergeben sich aus der Verordnung über Gebühren für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO) vom 28.09.2021 in der zurzeit gültigen Fassung.

Nach Tarifnummer 109.1.23 beträgt die Gebühr 35,00 €.

Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 in der zurzeit gültigen Fassung: §§ 3 und 27.